Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.
Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Die Künstlersozialkasse kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn Sie Entgelte an künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gezahlt haben.
Ausgefüllter Online-Antrag:
Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.
Die Betriebsprüfung kann vor Ort bei Ihnen stattfinden oder im Online-Verfahren. Sie können nach einem Vor-Ort-Termin auch online Unterlagen nachreichen.
Vor-Ort-Prüfung oder schriftliche Vorlageprüfung:
Online-Verfahren:
Nach Eingang des Formulars oder Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, kontaktiert Sie die Künstlersozialkasse schriftlich. Wenn Sie die Forderung aus der Betriebsprüfung in Raten begleichen wollen, können Sie online oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen.
Für Sie entstehen keine Kosten.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.