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Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Übermittlung von Daten

Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen mit Wassergewinnungsanlagen müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Statistik
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Leistungsdetails

Grundgesamtheit

Befragt werden Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen, die im Berichtszeitraum jährlich mindestens 2.000 Kubikmeter (m³) Wasser aus selbst betriebenen Wassergewinnungsanlagen gewinnen/entnehmen oder mindestens 2.000 m³ Wasser / Abwasser in ein Oberflächengewässer / in den Untergrund direkt einleiten oder mindestens 10.000 m³ Wasser aus dem öffentlichen Netz oder von anderen Betrieben, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Einrichtungen übernehmen. Es besteht eine Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen oder Inhaber oder Leitungen der befragten Stellen. Die Erhebung wird bundesweit durchgeführt.

Berichtszeitraum :

Die Erhebung findet alle 3 Jahre statt. Der Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik:

Erhoben werden Daten zur Wassergewinnung nach Wasserarten und zum Wasserbezug, zur Abgabe von ungenutztem Wasser an Dritte und zur Ableitung von ungenutztem Wasser, zur Wasserverwendung nach Nutzungsarten, zur Art der Abwasserbehandlung  und zum Verbleib des Abwassers nach Direkteinleitung, Indirekteinleitung und Ableitung an andere Betriebe, zu Schadstoffkonzentrationen und -frachten (Abwasserparameter), zur Menge und zum Verbleib der Abfälle aus der biologischen und der chemisch-physikalischen Abwasserbehandlung.

Nutzerbedarf:

Die Ergebnisse der Erhebung informieren umfassend über die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Landwirtschaft, dem Produzierenden Gewerbe und den Dienstleistungsbereichen. Sie können als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Umwelt- und insbesondere zum Gewässerschutz dienen. Nutzer sind Fachbehörden der Länder und des Bundes, Landes- und Bundesministerien, Forschungseinrichtungen, Verbände und andere Interessenvertretungen, Studierende und andere private Nutzungen, Medien, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat).


EVAS-Nr.: 32221

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

keine

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Bitte nehmen Sie innerhalb der genannten Frist teil.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik