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Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln; Beantragung einer Erlaubnis zum Unterschreiten

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

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Stand: 01.12.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr