Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse (KSK) immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die KSK versichert und/oder zuschussberechtigt sind, speichert die KSK Ihre persönlichen Daten für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht.
Hierzu gehören unter anderem:
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der KSK mit.
Sie können der KSK ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Sie sind in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig.
Sie teilen der KSK mit, welche Änderungen sich in Ihren persönlichen Daten ergeben haben:
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit.
Der Eintritt der Elterneigenschaft ist innerhalb von 3 Monaten zu melden.
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Wochen.
Nicht alle Änderungen in den persönlichen Daten haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie dem Bescheid entnehmen, wie Sie Widerspruch einlegen.