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Betreiber von Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Die Erhebung der öffentlichen (allgemeinen) Abwasserbehandlung liefert 3-jährlich Informationen zum Stand und zur Entwicklung der öffentlichen Abwasserentsorgung und -behandlung.
Befragt werden Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserbehandlung betreiben bzw. die für die öffentliche Abwasserbehandlung zuständigen Gemeinden.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflichtigen geben ihre Meldung online ab.
Berichtszeitraum
3-jährlich
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung erfasst Daten zur Abwasserbehandlung in zentralen Kläranlagen (> 50 Einwohnerwerte). Erhoben werden folgende Merkmale:
Nutzerbedarf
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung der Abwasserbehandlung.
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Abwasserwirtschaft, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer.
EVAS-Nr.: 32213
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
keine
Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
keine
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.