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Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Stadt Erlangen

Sachbearbeitung Gewerberecht (1)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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