Logo Bayernportal

Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit

Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbeamt, Fundamt

Anzahl: 3