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Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.
Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:
Sie können die Künstlersozialkasse online oder per Post über Ihre Rentenantragstellung oder Ihren Rentenbezug informieren. Gleiches gilt, wenn sich in Bezug auf Ihre Rente Änderungen ergeben.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Beantworten Sie mögliche Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie von der Künstlersozialkasse eine Mitteilung per Post.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.