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Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz; Übermittlung von Daten

Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz liefert jährlich Informationen über den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz in der gewerblichen Wirtschaft.

Befragt werden Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflichtigen geben ihre Meldung online ab.

Berichtszeitraum

Jährlich

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Zum Erhebungsprogramm dieser Jahreserhebung gehören die Erfassung der Investitionen in Sachanlagen und des Wertes der erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen sowie die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Konzessionen, Patente, erworbene Software), die ausschließlich oder überwiegend dem Umweltschutz dienen. Die Angaben werden unterteilt nach den sieben Umweltbereichen: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz.

Nutzerbedarf

Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen Landes- und Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat), Wirtschaftsverbände, Medien, Interessenvertreter des Umweltschutzes sowie Hochschulen und Forschungsinstitute, der Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR) des Bundes und der Länder.


EVAS-Nr.:32511

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

keine

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil. Sie helfen damit, die Ergebnisse der Erhebung zügig für die Nutzenden bereitzustellen.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik