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Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn

Einwohnermeldeamt

  • Zu finden in
    Rathaus Rott a.Inn (Zimmer: 101)
    Sprechzeiten
    • Einwohnermeldeamt

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      Dienstag mit Terminvereinbarung von 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag mit Terminvereinbarung von 14:00 - 18:00 UHr
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