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Schwerbehinderte Menschen; Anmeldung für Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen

Das Inklusionsamt führt Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Betriebs-, Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers durch. Es klärt über Anliegen und Probleme von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben auf.

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Leistungsdetails

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schult in eigens dafür konzipierten Veranstaltungen Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte. Ziel ist die Vermittlung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten, die in den Betrieben zur behinderungsgerechten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen benötigt werden.

Das Inklusionsamt konzipiert ein spezielles Schulungs- und Fortbildungsprogramm insbesondere für Schwerbehindertenvertrauenspersonen, Beauftragte des Arbeitgebers und Betriebs- bzw. Personalräte.

Für die Schulungen fallen keine Kursgebühren an. Die bei mehrtägigen Kursen ggf. anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Stand: 23.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales