Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft nicht arbeiten können und von einer anderen Stelle Entgeltersatzleistungen erhalten, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse zahlen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie sind künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig und über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen.
Der zuständige Leistungsträger prüft die Voraussetzungen für:
Je nach Art der Leistung kann das sein:
Haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse entrichten. Damit die Künstlersozialkasse die sogenannte Beitragsfreiheit feststellen kann, müssen Sie den Leistungsbezug anzeigen. Außerdem sollten Sie diesen am besten auch durch Nachweise belegen, um zusätzlichen Schriftwechsel zu vermeiden.
Die Beitragsfreiheit dauert so lange an, wie Sie die Entgeltersatzleistung erhalten.
Wenn Sie aufgrund eigener Krankheit, der Krankheit Ihres Kindes oder einer Schwangerschaft nicht arbeiten können:
Den Bezug der Entgeltersatzleistung können Sie der Künstlersozialkasse dann online oder per Post mitteilen.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Die festgestellte Beitragsfreiheit bekommen Sie schriftlich bestätigt.
Es fallen keine Kosten an.
Bitte teilen Sie uns den Bezug einer Entgeltersatzleistung unverzüglich mit.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.