Logo Bayernportal

Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.