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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Stadt Neunburg vorm Wald

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald