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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Gemeinde Grettstadt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstr. 1
97508 Grettstadt

Postanschrift

Hauptstr. 1
97508 Grettstadt