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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Große Kreisstadt Nördlingen

031 Ordnungswesen, Einwohnerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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86720 Nördlingen

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Postfach 1543
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