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Technischer Verbraucherschutz; Registrierung von aktiven Medizinprodukten

Hersteller die aktive Medizinprodukte in Verkehr bringen möchten, müssen diese vorher mit einer einmaligen Produktkennung (Unique Device Identification, UDI) versehen und in der UDI-Datenbank registrieren.

Ansprechpartner - Regierung der Oberpfalz

Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung

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