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Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialversicherung.
Als künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person müssen Sie sich unter Umständen über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen.
Bei Bedarf können Sie die KSK kontaktieren. Die KSK
Darüber hinaus berät Sie die KSK auf Wunsch unter anderem zu folgenden Themen:
Künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige müssen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen. Ein Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanzieren die andere Beitragshälfte.
Sie sind noch nicht bei der KSK als künstlerisch oder publizistisch selbständige tätige Person angemeldet.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Kontaktieren Sie die KSK:
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.