Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Ihre Waren wegen Fälschungsverdacht angehalten werden, informiert Sie der Zoll über die weiteren Schritte.
Stehen Waren im Verdacht, Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, können die Zollbehörden sie an der Grenze zurückhalten oder die weitere Abfertigung aussetzen. So kann verhindert werden, dass rechtsverletzende Ware in den Binnenmarkt gelangt. Dieses Verfahren kann die Inhaberin oder der Inhaber dieser Rechte bei der Zollbehörde beantragen.
Liegt eine Bewilligung vor und wird verdächtige Ware gefunden, informiert der Zoll Sie im Rahmen der zollamtlichen Behandlung darüber. Die Rechteinhaberin oder der Rechteinhaber kann die Ware überprüfen. Daran können sich verschiedene Schritte anschließen:
Um Mitteilungen und Bescheide zu erhalten, muss Ihre Ware aufgrund eines Antrags einer Rechteinhaberin oder eines Rechteinhabers auf Tätigwerden der Zollbehörden angehalten worden sein.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Über den Posteingang im Zoll-Portal erhalten Sie Mitteilungen und Bescheide der Zollbehörden, wenn
Das Verfahren läuft dann wie folgt ab:
Um Mitteilungen und Bescheide online übermitteln und abrufen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zusätzlich müssen Sie für den elektronischen Abruf von Bescheiden
Eine Identifizierung auf dem Portal ist möglich durch:
Sollten die Voraussetzungen für den elektronischen Versand nicht vorliegen, erfolgt die Zustellung von Mitteilungen und Bescheiden per Post.
Die Informationen und Bescheide der Zollbehörden erhalten Sie kostenlos.
Die Mitteilung über das Anhalten der Ware erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Befürchten Sie, dass Waren, die in die Zollunion ein- oder ausgeführt werden, Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten? Dann können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz das Anhalten dieser Waren beantragen.
Werden Waren wegen Fälschungsverdacht durch den Zoll angehalten, werden Sie darüber als Rechteinhaberin oder Rechteinhaber informiert.