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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg

Postanschrift

Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg