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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Johannesstr. 9
84494 Neumarkt-Sankt Veit

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Postfach 1261
84491 Neumarkt-Sankt Veit