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Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
                        Dammkarstr. 3 
                        82481 Mittenwald
                      
Postfach 248
82478 Mittenwald
                        Olympiastr. 10 
                        82467 Garmisch-Partenkirchen
                      
Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen
                        Maximilianstraße 39 
                        80538 München
                      
Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen
80534 München
                        Odeonsplatz 3 
                        80539 München
                      
Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln: - U-Bahnlinien: U3, U4, U5, U6 (Haltestelle: Odeonsplatz) - Buslinie: 100 (Haltestelle: Odeonsplatz)
80524 München
Das Allgemeine Sicherheitsrecht ist geregelt im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Zuständige Sicherheitsbehörden sind die Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung treffen.
Die Sicherheitsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen insbesondere treffen, um