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Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden

Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.

Ansprechpartner - Landratsamt Hof

Fachbereich 301 Sicherheitsangelegenheiten

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