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Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Karlsplatz 7/9
91522 Ansbach
Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach