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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Stadt Ansbach

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
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Do
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Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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Karlsplatz 7/9
91522 Ansbach

Postanschrift

Nürnberger Straße 26
91522 Ansbach