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Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erteilt werden.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 63 - Zulassungsbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

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Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

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Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

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85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm