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Tierschutz; Anordnung

Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz müssen Kreisverwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen und ggf. Anordnungen erlassen.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 73 Tierschutz, Tiergesundheit, Arznei- und Futtermittel

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