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Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
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Luitpoldstraße 51
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96050 Bamberg
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
Postfach 110323
96031 Bamberg
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen das Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit anordnen, dass
Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder Hunde darstellen, kann die Gemeinde z. B. eine Leinenpflicht oder einen Maulkorbzwang anordnen.