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Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Weinbergweg 1
91154 Roth
91152 Roth