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Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt wurden, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Damit können Sie Auftraggebenden oder Subunternehmen nachweisen, dass Ihr Unternemen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt hat.
Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie diese bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anfordern.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie können die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch, schriftlich, persönlich oder elektronisch anfordern.
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung telefonisch beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich beantragen wollen:
Wenn Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch beantragen wollen:
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt grundsätzlich innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen, wenn das Beitragskonto ausgeglichen ist und Sie Ihren erforderlichen Nachweispflichten nachkommen.
entfällt
Ihr Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse an und hat die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt? Dann können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gegenüber Hauptunternehmen oder beauftragten Unternehmen nachweisen.
Wenn Sie nicht über eine Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, können Sie sich unter Umständen freiwillig gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten absichern. Auch für ehrenamtlich tätige Personen besteht diese Möglichkeit.