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Röntgeneinrichtungen und Störstrahler unterliegen der Prüfpflicht durch Sachverständige nach Strahlenschutzrecht. Die dabei von den Sachverständigen erstellten Prüfberichte und Bescheinigungen müssen an die jeweils zuständige Behörde übermittelt werden.
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr 
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.
            Morellstraße 30 d
            
            86159 Augsburg
        
86136 Augsburg