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Röntgeneinrichtungen und Störstrahler; Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Dezernat G 22 Medizinprodukte, Röntgenanlagen

Stand: 31.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz