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Begasung; Anzeige

Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln außerhalb einer ortsfesten Sterilisationskammer müssen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 23 - Gefahrstoffe, Biostoffe und Organisation des Arbeitsschutzes

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