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Handwerksrolle; Mitteilung bei Änderung der persönlicher Daten der Betriebsleitung

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
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Handwerkskammern
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Leistungsdetails

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

  • Erforderliche Unterlage/n

    gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

keine

keine

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

Stand: 06.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen + Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie