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Wanderwege und Unterkunftshäuser; Beantragung einer Förderung

Gefördert wird die Pflege und Markierung von Wanderwegen im Rahmen einer naturverträglichen Besucherlenkung. Ebenso die umweltgerechte Ver- und Entsorgung und der energetisch nachhaltige Betrieb von Unterkunftshäusern.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern

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80538 München

Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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Regierung von Oberfranken

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+49 921 604-0

Leistungsdetails

Zweck

Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von Investitionen für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung in der freien Natur.

Gegenstand

Wanderwege: Gefördert werden die Generalinstandsetzung, die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten, die Beschilderung von bestehenden, umweltverträglichen und dauerhaften Wanderwegen in Bayern für Wanderer und Bergsteiger in der freien Natur sowie die Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung über diese Wanderwege, soweit sie vom jeweiligen Zuwendungsempfänger betreut werden („betreutes Wegenetz“).

Unterkunftshäuser: Gefördert werden Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung (Trinkwasser, Abwasser und regenerative Energie) sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines energetisch nachhaltigen Betriebs (zum Beispiel Einbau von Pufferspeichern, Maßnahmen zur Wärmedämmung) von Unterkunftshäusern.

Zuwendungsempfänger

Wanderwege: Zuwendungsempfänger sind der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V..  

Unterkunftshäuser: Zuwendungsempfänger sind die Hauptgeschäftsstelle und die Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V., der Landesverband Bayern der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e. V. und seine Mitglieder sowie der Landesverband Bayern der NaturFreunde Deutschlands e. V. und seine Mitglieder.

Stand: 05.05.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz