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Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. "besondere Maßnahmen") unterstützt. Besonders innovative Projekte können zeitlich befristet gefördert werden.
Integrationspolitik in Bayern hat lange Tradition. Die gelingende Integration wird durch vielfältige Hilfestellungen erleichtert. Über das Förderinstrument der besonderen Maßnahmen können möglichst niederschwellig und vor Ort wirkende, nachhaltige Integrationsprojekte für dauerhaft bleibeberechtigte Menschen mit Migrationshintergrund sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR gefördert werden.
Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationshintergrund und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.
Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.
Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren, darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein.
Anträge sind unter Verwendung der bei der Regierung von Mittelfranken erhältlichen Vordrucke zu erstellen und bei dieser einzureichen. Dem Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist ein Abdruck (mit Anlagen) zu übersenden. Den Anträgen sind ein Ausgaben- und Finanzierungsplan, der auf die pauschalierten Personalausgaben abstellt, sowie eine Übersicht über das eingesetzte Personal beizufügen. Zusätzlich ist ein aussagekräftiges Projektkonzept einzureichen, in dem auf die Situation vor Ort, die im Projekt geplanten Maßnahmen und den gewünschten Erfolg (bzw. wie dieser erreicht wird) eingegangen wird.
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Anträge auf Förderung nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie - BIR für Integrationsprojekte (besondere Maßnahmen) sind grundsätzlich bis spätestens 15. November des aktuellen Jahres für das Folgejahr zu stellen.
Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung (Kofinanzierung) mit Mitteln der Kommunen oder der Europäischen Union ist möglich.
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Der Freistaat Bayern fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die rechtmäßig und dauerhaft in Bayern leben bzw. eine gute Bleibeperspektive haben.
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ sowie „Lebenswirklichkeit in Bayern“.