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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Gründelln 3
94169 Thurmansbang
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