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Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.

Für Sie zuständig

Stadt Rehau - Kämmerei

Stadt Rehau

Hausanschrift

Martin-Luther-Str. 1
95111 Rehau

Postanschrift

Postfach 1560

95105 Rehau

Telefon

+49 9283 20-0

Leistungsdetails

Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:

  • Anmeldung und Aufnahme
  • Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
  • Öffnungszeiten und Schließungszeiten
  • Elternbeitrag / Essensgeld
  • Besuchsregelung
  • Krankheitsfall
  • Abmeldung

Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Stand: 12.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales