Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Hauptstraße 24
83308 Trostberg
Postfach 1264
83303 Trostberg
Hauptstraße 24
83308 Trostberg
Postfach 1264
83303 Trostberg
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.