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Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech
Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech
Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech
Augsburger Straße 20
86462 Langweid a.Lech
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.