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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Stadt Erlangen

Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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Termine vor Ort nur nach Vereinbarung möglich.

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Gebbertstraße 1
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Postanschrift

Rathausplatz 1
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