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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/3 - Untere Denkmalschutzbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.