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Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.