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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Landratsamt Straubing-Bogen

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
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Die KFZ-Zulassung hat dienstags zusätzlich von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr geöffnet.

Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

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