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Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

33 Baurecht (Bauleitplanung, Bauordnung und Denkmalpflege)

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