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Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels

Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G24 – Betriebssicherheit

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