Logo Bayernportal

Überwachungsbedürftige Anlagen; Meldung eines festgestellten Mangels

Eine zugelassene Überwachungsstelle muss bei einem gefährlichen oder sicherheitserheblichen Mangel die zuständige Behörde benachrichtigen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G25 – Gefahrstoffe, Explosionsschutz

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.