Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Mit der Internet-Statusauskunft des Zolles können Sie online Informationen zu Warensendungen abrufen, die Sie im Rahmen des EU-weiten Unionsversandverfahrens aufgegeben haben.
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.