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Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu erfüllen.

Stadt Fürth

Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Königsplatz 2
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang möglich. Informationen erhalten Sie am Empfang.

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Postfach
90744 Fürth