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Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Inhalten des Wirtschaftsprüfungsexamens abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.
Wenn der Hochschule, an der die Prüfungsleistungen erbracht worden sind, nicht zuvor von der Prüfungsstelle die Gleichwertigkeit ihrer Prüfungen bestätigt worden ist, müssen Sie zusätzlich für jeden vorgelegten Leistungsnachweis von der Hochschule dessen Gleichwertigkeit bestätigen lassen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:
Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.
Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.
Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.
Kosten für verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen, wie zum Beispiel Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Gebühr: 50 EUR
Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.
Anmeldefristen:
Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:
Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens 3 Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.
Wenn Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen möchten, müssen Sie eine Zulassung beantragen. Für die Zulassung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.