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Schlachtung im Herkunftsbetrieb; Beantragung einer Genehmigung

Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen (z. B. zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Fristen, Kosten, erforderliche Unterlagen, Rechtsbehelf) werden demnächst veröffentlicht.

Stand: 27.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz