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Schlachtung im Herkunftsbetrieb; Beantragung einer Genehmigung

Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen (z. B. zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, Fristen, Kosten, erforderliche Unterlagen, Rechtsbehelf) werden demnächst veröffentlicht.

Stand: 27.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz